Für Arbeitgeber und Flotten

Dienstwagen und Mitarbeiter laden, korrekt abgerechnet.

Seit Januar 2026 sind die alten Monatspauschalen für das Laden von Dienstwagen nicht mehr steuerfrei. Steuerfrei erstattet wird nur noch auf Basis der tatsächlich geladenen Kilowattstunden. POWR misst jede Ladung an Arbeitsplatz und heimischer Wallbox und erzeugt eine verbrauchsgenaue, prüfsichere Abrechnung.

Stand: 14. Juli 2026

Januar 2026
Stichtag der neuen Steuerregel
kWh-genau
Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch
Arbeitsplatz + Zuhause
beide Ladeorte in einer Plattform
Firmenflotte lädt am Arbeitsplatz: Fahrzeuge an weißen Wallbox-Stelen auf dem Firmenparkplatz bei Tageslicht.

Steuerregel seit Januar 2026

Was hat sich im Januar 2026 geändert?

Seit Januar 2026 erkennt die Finanzverwaltung in Deutschland monatliche Pauschalen ohne Verbrauchsnachweis nicht mehr als steuerfrei an. Grundlage der Erstattung ist die tatsächlich geladene Strommenge, nachgewiesen je Ladevorgang, am Arbeitsplatz und an der heimischen Wallbox.

Bis Ende 2025 waren feste Monatspauschalen (15 bis 70 Euro) ein gängiger, steuerlich akzeptierter Weg, Mitarbeitenden das Laden des Dienstwagens zu erstatten. Mit dem aktuellen BMF-Schreiben entfällt diese Vereinfachung ohne Übergangsregelung: Eine Pauschale ohne Nachweis der geladenen Strommenge gilt seit Januar 2026 als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

Für die Bewertung der nachgewiesenen Kilowattstunden haben Arbeitgeber ein Wahlrecht: Erstattet wird entweder der tatsächliche Strompreis der Mitarbeitenden oder ein amtlicher Durchschnittspreis je Kilowattstunde (Strompreispauschale). Das Wahlrecht wird einheitlich für das Kalenderjahr ausgeübt. In beiden Varianten muss die geladene Strommenge je Ladevorgang gemessen und dokumentiert werden, und genau das leistet POWR.

Stand: Juli 2026. Dieser Abschnitt fasst die Rechtslage (aktuelles BMF-Schreiben) allgemein zusammen und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte prüfen Sie Ihren konkreten Fall mit Ihrer Steuerberatung.

Verbrauchsbasierte Abrechnung

Wie rechnet POWR verbrauchsbasiert ab?

POWR erfasst jeden Ladevorgang kWh-genau über den Zähler der Wallbox, ordnet ihn der ladenden Person und ihrem Fahrzeug zu und erzeugt daraus eine prüfsichere Abrechnung. Arbeitgeber und Finanzamt erhalten nachvollziehbare Belege, ohne Schätzung und ohne Monatspauschale.

  1. Messen

    Jeder Ladevorgang wird am Arbeitsplatz und an der heimischen Wallbox kWh-genau erfasst und der Person sowie dem Fahrzeug zugeordnet.

  2. Zuordnen

    POWR trennt dienstliche von privaten Ladungen und bildet den richtigen Strompreis je Ladeort sauber ab.

  3. Abrechnen

    Aus den erfassten Daten entsteht eine monatliche, verbrauchsgenaue Abrechnung für Arbeitgeber und ein prüfsicherer Beleg fürs Finanzamt.

Am Arbeitsplatz

Wie läuft das Laden am Arbeitsplatz ab?

Am Standort laden Mitarbeitende und Dienstwagen an Ihren Ladepunkten und identifizieren sich per POWR Karte oder QR-Code. POWR ordnet jede Ladung der richtigen Person zu, sodass dienstliche und private Nutzung sauber getrennt und korrekt abgerechnet werden.

Ein Flottenverantwortlicher prüft Ladevorgänge auf dem Tablet, während Firmenfahrzeuge am Bürogebäude laden.
  • Freischaltung per POWR Karte oder QR-Code, mit eindeutiger Zuordnung je Ladevorgang.
  • Dienstliche und private Ladungen werden getrennt erfasst und ausgewiesen.
  • Dieselbe Plattform betreibt Ihre Ladepunkte und liefert die Abrechnung.

Zuhause (Home Charging)

Wie wird zuhause gemessen?

An der privaten Wallbox der Mitarbeitenden erfasst POWR jeden Ladevorgang kWh-genau über den Zähler der Wallbox. So lässt sich der Verbrauch des Dienstwagens vom privaten Haushaltsstrom trennen und gegenüber dem Arbeitgeber verbrauchsgenau erstatten.

Dienstwagen lädt an der heimischen Wallbox in der Garage, während die Familie das Haus verlässt.
  • Erfassung über den Zähler der heimischen Wallbox: kWh-genau je Ladevorgang, ohne Schätzung.
  • Der Dienstwagen-Verbrauch wird vom privaten Haushaltsstrom getrennt.
  • Der zugrunde gelegte Strompreis lässt sich je Haushalt hinterlegen und nachweisen.

Eine Plattform

Betrieb, Abrechnung und Ladekarte aus einer Hand.

POWR betreibt nicht nur die Abrechnung: Dieselbe Plattform steuert Ihre Ladepunkte über OCPP und gibt die POWR Karte fürs europaweite Roaming aus. So brauchen Sie keine getrennten Einzellösungen mehr zu verwalten.

Ein Flottenverantwortlicher mit Tablet vor einer langen Reihe ladender Firmenfahrzeuge am Bürostandort. Echter Blick in die POWR Plattform: das CPMS-Dashboard mit Tagesenergie, Umsatz, Auslastung und den letzten Ladevorgängen.

Preise

Was kostet POWR für Arbeitgeber?

POWR ist transparent je Ladepunkt bepreist und kombiniert Betrieb, Abrechnung und die POWR Karte in einem System. Die genauen Konditionen für Arbeitsplatz- und Home-Charging finden Sie auf der Preisseite.

Zu den Preisen

Häufige Fragen

Was hat sich im Januar 2026 geändert?
Mit dem aktuellen BMF-Schreiben sind die alten Monatspauschalen (15 bis 70 Euro) seit Januar 2026 nicht mehr steuerfrei. Steuerfrei erstattet wird auf Basis der je Ladevorgang nachgewiesenen Kilowattstunden, bewertet mit dem tatsächlichen Strompreis oder der amtlichen Strompreispauschale. Das Wahlrecht übt der Arbeitgeber einheitlich je Kalenderjahr aus.
Wie wird zuhause gemessen?
POWR erfasst jeden Ladevorgang an der heimischen Wallbox kWh-genau über deren Zähler und ordnet ihn dem Dienstwagen zu. So wird der dienstliche Ladestrom vom privaten Haushaltsstrom getrennt und kann verbrauchsgenau gegenüber dem Arbeitgeber erstattet werden.
Was bekommt der Arbeitgeber, was das Finanzamt?
Der Arbeitgeber erhält eine monatliche, verbrauchsgenaue Abrechnung je Mitarbeitenden und Fahrzeug. Für das Finanzamt liefert POWR einen prüfsicheren Beleg über die geladenen Kilowattstunden, egal ob der Arbeitgeber mit dem tatsächlichen Strompreis oder der Strompreispauschale erstattet.
Welche Wallboxen werden unterstützt?
POWR ist herstelleroffen und bindet Wallboxen über den OCPP-Standard an, am Arbeitsplatz wie zuhause. Sie sind nicht an einen bestimmten Hardwarehersteller gebunden und können vorhandene Geräte weiter nutzen.
Wie wird der Strompreis bestimmt?
Der zugrunde gelegte Strompreis lässt sich je Ladeort hinterlegen: am Arbeitsplatz der Standortpreis, zuhause der vom Haushalt nachgewiesene Strompreis. POWR rechnet dann die gemessenen kWh zu diesem Preis ab und weist die Grundlage transparent aus.

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